Oliver Bergner ETUIBAU

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AGB / Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Anerkennung

Für alle Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Anderslautende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden nur dann wirksam, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot und Aufträge

Alle Angebote des Lieferers sind freibleibend, soweit sie nicht als Festangebot bezeichnet sind. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

3. Preise

Es gelten die vereinbarten Preise; diese verstehen sich ab Werk, einschliesslich der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gültigen Mehrwertsteuer und zuzüglich Kosten für Fracht, Porto und Versicherung.

4. Lieferzeit

Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart.  Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zum Ablauf der Lieferfrist das Werk verlassenhat oder bei Versendungsunmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt worden ist. Hat der Besteller Zubehörteile zu liefern, so beginnen die Fristen nicht vor deren Eingang zu laufen. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Arbeitskampfmaßnahmen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die der Lieferer trotz der nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte (z.B. Krieg, Feuer, hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Betriebsstörung, Verzögerung in der Anlieferung wichtiger Rohstoffe und Fertigteile). Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird der Lieferer dem Besteller unverzüglich mitteilen. Wird eine Verlängerung für den Besteller unzumutbar, so steht ihm ein Rücktrittsrecht zu, soweit der Vertrag noch nicht erfüllt ist. Wird die Lieferung durch die vorerwähnten Umstände unmöglich, so kann der Lieferer vom Vertrag zurücktreten, soweit dieser noch nicht erfüllt ist. Entschädigungsansprüche des Bestellers sind in diesem und allen anderen Fällen verspäteter Lieferung auch nach Ablauf einer dem Lieferer etwa gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.Das Recht des Bestellers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer dem Lieferer bei Lieferverzug gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.

Der Lieferer ist berechtigt aber nicht verpflichtet, Teillieferungen zu machen. Bei Verzögerungen von Teillieferungen kann der Besteller keine Rechtewegen der übrigen Teilmengen geltend machen. Verzugsstrafen oder Schadensersatzansprüche mangels oder wegen verspäteter Lieferung sind ohne besondere Vereinbarungen ausgeschlossen.

5. Verpackung und Versand

Sofern nicht anders vereinbart, wählt der Lieferer Verpackung, Versandart und Versandweg nach bestem Ermessen, ohne Verbindlichkeit für billige Verfrachtung. Eventuell anfallende Versandkosten für Verpackungen mit Übergröße oder Verzollungskosten beim internationalen Versand werden zusätzlich berechnet. Der Käufer erhält diese Information mit der Preis- / Lieferinformation und nach Auftragserteilung mit der Auftragsbestätigung.

5.1.Gefahrübertragung - gültig nur für den kaufmännischen Geschäftsverkehr B2B

Die Gefahr des zufälligen Unterganges bzw. der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Werkes auf den Besteller über. Versicherungen, deren Kosten zu Lasten des Bestellers gehen, werden nur auf ausdrückliche Vorschrift hin besorgt.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt das Eigentum des Lieferers, bis der Besteller alle zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aus der Vertragsbindung entstandenen Forderungen - einschliesslich etwaiger Saldoforderungen - vollständig erfüllt hat. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten - einschliesslich etwaiger Saldoforderungen - an den Lieferer ab; letzter nimmt diese Abtretung an. Auf Verlangen des Lieferers ist der Besteller verpflichtet, alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung der Rechte des Lieferers gegenüber den Kunden des Bestellers erforderlich sind. Überdies sind dem Besteller andere Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung und Sicherheitsübereignung nicht gestattet. Zwangsvollstreckungen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen sind dem Lieferer unverzüglich anzuzeigen.

7. Gewährleistung und Haftung

Die Verjährungsfrist für die Gewährleistung beginnt am Tage des Gefahrüberganges und beträgt 24 Monate. Dies gilt nicht soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Offensichtliche Mängel müssen binnen einer Woche nach Wareneingang beim Besteller schriftlich geltend gemacht werden, anderenfalls entfällt die Verpflichtung zur Gewährleistung. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

Bei begründeter Mängelrüge ist der Lieferer unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Bestellers nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels  oder kostenloser Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. In beiden Fällen haftet der Lieferer in gleicher Weise für die ursprüngliche Lieferung. Schlagen Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl (z. B. bei Serienmangel) oder erfordern sie einen unverhältnismäßigen Aufwand oder werden sie bis zum Ablauf einer vom Besteller gesetzten Nachfrist nicht ausgeführt, so kann der Besteller mindern oder  vom Vertrag zurücktreten.

Das Verlangen ist ausgeschlossen, wenn ein Monat vergangen ist, seit der Lieferer den Besteller von der bestandskräftigen Untersagungsverfügung in Kenntnis gesetzt hat.  Weitergehende Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; ferner nicht für die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrllässigen Pflichtverletzung des Verwenders, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.

8. Haftung für Mängel der Lieferung

Einwendungen gegen mangelhafte Lieferung, z.B. Güte der Ware, Stückzahl usw. können nur innerhalb einer Frist von einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich bei uns geltend gemacht werden. Sie bewirken keine Änderung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Die beanstandete Ware ist auf Verlangen zurückzusenden. Nur bei berechtigten Reklamationen, die auf fehlerhaftes Material oder mangelhafte Verarbeitung zurückzuführen sind, leisten wir kostenfreien Ersatz. Rücktritt vom Vertrag bleibt vorbehalten. Alle weitergehenden Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

9. Zahlung

Sämtliche Zahlungen sind in EURO ausschliesslich an den Lieferer zu leisten. Alle Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen zahlbar nach Erhalt der Ware, ohne jeden Abzug, soweit auf der Rechnung keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind. Bei Hergabe von Schecks gilt die Zahlung erst nach der Einlösung als erfolgt. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB berechnet, sofern der Lieferer nicht höhere Sollzinsen nachweist.

10. Widerrufsrecht / Rückgaberecht

Verbraucher (§ 13BGB) haben ein gesetzliches Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vetragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Sache (siehe besondere Hinweise maßgefertigte Waren) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Auftragsbestätigung.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Oliver Bergner Etuibau, Badesteig 17, D-08258 Markneukirchen OT Erlbach

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insofern ggf. Wertersatz leisten. Sie können diese Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Besondere Hinweise / Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht / Rückgaberecht besteht nach § 312g Abs. 2 BGB nicht bei Verträgen / Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die nach Kundenspezifikation angefertigt werden und eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

11. Rücksendekosten im Falle des Widerrufs

Sie haben im Falle des Widerrufs die Rücksendekosten zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsanwendung

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 08258 Markneukirchen OT Erlbach und der Gerichtsstand 08529 Plauen.

Es gilt ausschliesslich das deutsche Recht. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Verkauf beweglicher Sachen ist ausgeschlossen.

13. Verbraucherinformationen

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr